Datenschutzerklärung
Informationen zur Datenerhebung Datenschutzinformation
Gemeindeverwaltung:Dettenheim
Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVOBürgermeisterin Ute Göbelbecker
Behördlicher DatenschutzbeauftragterRechtsanwalt Hartwig Heinzmann
Kaiserstraße 37
76646 Bruchsal
Tel. 07251-9822790
Mail info@heinzmann.pro
Daten werden zum Zweck der Erteilung eines Krippen- oder Kindergartenplatzes in der Gemeinde Dettenheim erhoben und verarbeitet.
Die Daten werden von der zentralen Vormerkstelle gelöscht, sobald das Kind in einer Einrichtung verbindlich angemeldet und aufgenommen ist und die Angaben für eine weitere Vermittlung nicht mehr erforderlich sind. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch, der gegenüber der zentralen Vormerkstelle für Kinderbetreuungsplätze, welche unter der E-Mail-Adresse ZentraleVormerkung@Dettenheim.de erreichbar ist, kund zu tun ist, können die Daten jederzeit gelöscht werden.
Empfänger der Daten sind die Zentralen Vormerkstelle der Kommune und die von Ihnen ausgewählten Einrichtungen.
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Gemeindeverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.
Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen Folgen der Verweigerungpersonenbezogenen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann das Kind an dem Verfahren der Zentralen Vormerkung nicht teilnehmen. Die Teilnahme am Verfahren der Zentralen Vormerkung ist für die Vergabe eines Krippen- und/ oder Kindergartenplatzes in Dettenheim erforderlich. In dem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die Zentrale Vormerkstelle der Gemeinde Dettenheim.