Datenschutzerklärung
Ich bin befugt, diese Vormerkung für einen Betreuungsplatz vorzunehmen und willige ein, dass die vorstehenden Angaben von der Gemeinde als zentrale Stelle zum Zweck der Bedarfs- und Belegungsplanung verwendet (erhoben, verarbeitet und genutzt) werden.
Weiter willige ich ein, dass die Angaben den ausgewählten Einrichtungen zwecks Anbahnung und ggf. Abschluss des Betreuungsvertrags übermittelt werden. Die Daten, die an die ausgewählten Einrichtungen weiter gegeben werden, kann ich mir in einer Liste anzeigen lassen.
Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Die gespeicherten Daten werden dann gelöscht.
Die Daten dieser Vormerkung werden von der Gemeinde als zentrale Stelle gelöscht, nachdem das Kind in einer Einrichtung verbindlich angemeldet, aufgenommen worden und die Papierkorbzeit von 365 Tagen verstrichen ist.
Falls ich der Einwilligungserklärung nicht zustimme, kann ich an der elektronischen Online-Eingabe nicht teilnehmen. Mir ist bekannt, dass ich alternativ die Angaben zur Vormerkung für einen Betreuungsplatz mündlich oder schriftlich direkt bei der Gemeinde machen kann (Gemeinde Brühl, Hauptstraße 1, 68782 Brühl, Tel. 06202/2003-122, -123, -121, -120).