Die nachfolgenden Daten werden von der Informations-, Beratungs- und Vormerkstelle (IBV) Kinderbetreuung der Stadt Freiburg gemäß § 62 Absatz 1 des 8. Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung bzw. in Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII) erhoben und gemäß § 63 Absatz 1 SGB VIII gespeichert werden.
Mit Ausnahme des Geburtsdatums der Eltern werden die nachfolgenden Daten außerdem gemäß § 64 Absatz 1 SGB VIII zu dem oben angeführten Zweck an die von Ihnen ausgewählte(n) Einrichtung(en) weitergeleitet.
Informationen zum Datenschutz finden Sie auch hier:
Informationen_zur_Datenerhebung.PDF