Die mit diesem Formular abgefragten Daten werden von der Schulkindbetreuung und Schulverpflegung der Stadt Freiburg gemäß § 62 ff. des 8. Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zur Förderung des Kindes in der Schulkindbetreuung und ggf. Versorgung mit Mittagessen/ Vesper verarbeitet.
Die Daten werden ab sofort bis zur Abwicklung aller Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nach Beendigung des Vertragsverhältnisses 10 Jahre gespeichert.
Gemäß § 64 Absatz 1 SGB VIII können die hier abgefragten Daten zu dem oben angeführten Zweck an die Einrichtung der Schulkindbetreuung sowie deren Träger weitergegeben werden.
Informationen zum Datenschutz finden Sie auch hier:
Art. 13_DSGVO_Informationsblatt_SKB_Stand_November_23.PDF